Rechtsprechung
BGH, 30.06.2011 - IX ZR 199/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergehen klägerischen Sachvortrags liegt nicht im Falle einer fehlenden Entscheidungserheblichkeit des übergangenen Sachvortrags vor; Notwendigkeit des Vorliegens der Entscheidungserheblichkeit des übergangenen Sachvortrags für die Annahme des Übergehens des ...
- ra.de
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ZPO § 313 Abs. 2; ZPO § 540; ZPO § 559 Abs. 1 S. 1
Übergehen klägerischen Sachvortrags liegt nicht im Falle einer fehlenden Entscheidungserheblichkeit des übergangenen Sachvortrags vor; Notwendigkeit des Vorliegens der Entscheidungserheblichkeit des übergangenen Sachvortrags für die Annahme des Übergehens des ... - datenbank.nwb.de
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Verfahrensrecht - Teilweise erfolgreiche Gehörsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 26.07.2007 - 4 O 3389/06
- OLG Oldenburg, 19.09.2008 - 6 U 154/07
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 199/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90
Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 199/08
Entgegen ihrer Annahme kommt für den in dem Gesamtvermögensvergleich zwischen Betriebseinheit und Betriebsaufspaltung einzustellenden Gewerbesteuervorteil der Gedanke der Vorteilsausgleichung nicht in Betracht; denn der Gewerbesteuervorteil des Klägers ist nicht gegenüber einem Dritten erlangt worden (insoweit anders die Zinsersparnisse des Steuerschuldners, die vom Berater verschuldeten Verspätungszuschlägen gegenüberstehen, in dem von der Beschwerde zitierten Senatsurteil vom 31. Oktober 1991 - IX ZR 124/90, NJW-RR 1991, 794 = WM 1991, 814). - BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 30.06.2011 - IX ZR 199/08
Negative Beweiskraft, dass sich der mündliche Berufungsvortrag deshalb auf diese Tatsachen nicht erstreckt hat, kann jedoch nach § 540 ZPO nicht angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 280 ff zu § 313 Abs. 2 ZPO), um so weniger, als im Berufungsurteil die nach Absatz 1 Nr. 1 dieser Vorschrift vorgeschriebene Bezugnahme auf den Tatbestand des Landgerichtsurteils fehlt und dieses eine Bezugnahme nach § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO enthält.